Anforderungen der Anästhesiedokumentation

Die wahrheitsgetreue, zeitgerechte und dokumentensichere Pflicht zur Dokumentation von anästhesiologischen Leistungen vor, während und nach einer Operation ist ein grundsätzlicher Bestandteil der ärztlichen Tätigkeit und eine originäre Pflicht gegenüber dem Patienten. 

Anästhesiedokumentationen müssen bis zu 30 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt werden. Sie sind damit ein wichtiger Bestandteil der perioperativen Dokumentation und Qualitätssicherung im Gesundheitswesen in Europa, aber auch weltweit.

Überwiegend wird die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation der Abläufe und Aktivitäten sowie der von den Monitoren abgelesenen Messwerte, Vitalparameter und Medikamentengaben, zu der der Anästhesist verpflichtet ist, noch auf Papier vorgenommen.

Dies bindet den Arzt nicht nur zeitlich in einer dokumentarischen Arbeit, die ihm für die wichtige Tätigkeit der Überwachung des Patienten nicht zur Verfügung steht, sondern führt auch häufig zu einer wenig nachvollziehbaren, oftmals nicht lesbaren und kaum nachhaltig nutzbaren Dokumentation.